Praxis für Psychotherapie nach HeilPrG & ganzheitliche Entspannung

Zeit für neue

Balance.

Wir verbinden psychotherapeutische Begleitung mit achtsamer Körperarbeit und wohltuenden Entspannungsangeboten.

Unsere Haltung & Konzept

Ein ganzheitlicher Blick auf

Dich.

Viele Menschen kommen zu uns, wenn sie sich erschöpft, überfordert oder innerlich unruhig fühlen. In unserer Arbeit verbinden wir eine wertschätzende Gesprächstherapie nach Carl Rogers mit tiefenpsychologischen Perspektiven und körperorientierten Methoden.

Dabei schauen wir nicht nur auf aktuelle Belastungen, sondern auch auf innere Muster, Erfahrungen und unbewusste Dynamiken, die unser Leben & Sein prägen können. Ergänzend beziehen wir den Körper bewusst mit ein – durch achtsame Bewegung, Entspannungsverfahren und wohltuende Anwendungen.

Unser Ziel ist es, einen geschützten Raum zu schaffen, in dem neue Perspektiven entstehen und wieder mehr innere Balance möglich wird.

Leistungen und Angebote

Wie wir dich

begleiten

dürfen.

Psychotherapie & Coaching

Gesprächstherapie nach Carl Rogers, tiefenpsychologische Ansätze und ressourcenorientierte Begleitung bei Erschöpfung und Krisen.

Körper- & Tiefenarbeit

Achtsame Berührung und professionelle Anwendungen zur Entlastung des Körpers und zur Förderung der inneren Ruhe.

Entspannung & Kurse

Präventionsangebote und Kurse zur Stressbewältigung und Förderung der Beweglichkeit.

Kann ich die Psychotherapie über die Krankenkasse abrechnen?

Nein, aktuell gibt es keine Möglichkeiten dies in Anspruch zu nehmen.

Als Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie arbeite ich auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes. Die Behandlung erfolgt privat und wird in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Im Gegensatz dazu wird die kassenärztliche Psychotherapie von approbierten Psychotherapeut:innen durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet.

Ja, nach dem Präventionsgesetz Paragraph 20 SGB V führen wir autogenes Training, PMR n. Jacobson & Pilates durch, welche dann rückwirkend bei der Krankenkasse bei 80% Teilnahme geltend gemacht werden können.

FAQ

Häufig gestellte

Fragen.